Ausfallkostenregelung
Da die Sommerfreizeiten stets mindestens ein Jahr im voraus gebucht werden
, ist eine gesonderte Ausfallkostenregelung erforderlich, die wie folgt gelten soll:
· Bei Rücktritt einer Gruppe nach dem 01.10. des Vorjahres berechnen wir
50% Ausfallkosten.
· Bei Rücktritt einer Gruppe nach dem 01.12.des Vorjahres berechnen wir
80% Ausfallkosten.
· Ausfallkosten entstehen nicht, wenn wir für eine Stornierung eine gleichwertige
Ersatzgruppe bekommen.
Bei sonstigen Absagen berechnen wir eine einmalige Bearbeitungspauschale von 200,- Euro
Sonst gelten andere Regelungen.
Zahlungsvereinbarung
3 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50% der Aufenthaltskosten
zu zahlen.
Spätestens zum Ankunftstag ist der Gesamtbetrag fällig.
Die Heimleitung
Bankverbindung: Maike Kussinn, Kreissparkasse Ratzeburg
Konto Nr. 208418 BLZ 230 527 50

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