Ausfallkostenregelung


Da die Sommerfreizeiten stets mindestens ein Jahr im voraus gebucht werden , ist eine gesonderte Ausfallkostenregelung erforderlich, die wie folgt gelten soll:

· Bei Rücktritt einer Gruppe nach dem 01.10. des Vorjahres berechnen wir 50% Ausfallkosten.

· Bei Rücktritt einer Gruppe nach dem 01.12.des Vorjahres berechnen wir 80% Ausfallkosten.

· Ausfallkosten entstehen nicht, wenn wir für eine Stornierung eine gleichwertige Ersatzgruppe bekommen.

Bei sonstigen Absagen berechnen wir eine einmalige Bearbeitungspauschale von 200,- Euro
Sonst gelten andere Regelungen.



Zahlungsvereinbarung

3 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50% der Aufenthaltskosten zu zahlen.
Spätestens zum Ankunftstag ist der Gesamtbetrag fällig.



Die Heimleitung


Bankverbindung: Maike Kussinn, Kreissparkasse Ratzeburg Konto Nr. 208418 BLZ 230 527 50

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