Ausfallkostenregelung

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß wir für Absagen von Maßnahmen mit einer
Dauer von 10 Tagen oder mehr

innerhalb von 30 Wochen vor Beginn der Maßnahme

und bei Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer

innerhalb von 25 Wochen vor Beginn der Maßnahme

eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Tagessatzes in Rechnung stellen.
Bei kurzfristigen Absagen

innerhalb 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
berechnen wir 80% des Tagessatzes.

Bei sonstigen Absagen berechnen wir eine einmalige Bearbeitungspauschale von 200,- €

Bei
Sommerfreizeiten gelten besondere Regelungen.


Zahlungsvereinbarung

3 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50% der Aufenthaltskosten zu zahlen.
Spätestens zum Ankunftstag ist der Gesamtbetrag fällig.



Die Heimleitung

Bankverbindung: Maike Kussinn, Kreissparkasse Ratzeburg Konto Nr. 208418 BLZ 230 527 50

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