Ausfallkostenregelung
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, daß wir
für Absagen von Maßnahmen mit einer
Dauer von 10 Tagen oder mehr
innerhalb von 30 Wochen vor Beginn der Maßnahme
und bei Maßnahmen mit einer kürzeren Dauer
innerhalb von 25 Wochen vor Beginn der Maßnahme
eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50% des Tagessatzes in Rechnung stellen.
Bei kurzfristigen Absagen
innerhalb 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme
berechnen wir 80% des Tagessatzes.
Bei sonstigen Absagen berechnen wir eine einmalige Bearbeitungspauschale von 200,-
Bei Sommerfreizeiten
gelten besondere Regelungen.
Zahlungsvereinbarung
3 Wochen vor Beginn der Maßnahme sind 50% der Aufenthaltskosten
zu zahlen.
Spätestens zum Ankunftstag ist der Gesamtbetrag fällig.
Die Heimleitung
Bankverbindung: Maike Kussinn, Kreissparkasse
Ratzeburg Konto Nr. 208418 BLZ 230 527 50